Besitz der Domain debian.community

7. August 2022

Die World Intellectual Property Organization (Weltorganisation für geistiges Eigentum, WIPO) hat seiner Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (Richtlinie zur Auflösung von Disputen über einheitliche Domain-Namen, UDRP) folgend beschlossen, dass der Besitz der Domain debian.community an das Debian-Projekt übertragen werden soll.

Das einberufene Gremium stellte fest, dass der angefochtene Domain-Name mit einem Markenzeichen, zu dem der Beschwerdeführer die Markenrechte besitzt, übereinstimmt.

In seiner Entscheidung führt das Gremium aus:

[...] der angefochtene Domain-Name ist identisch zum DEBIAN-Markenzeichen, was ein hohes Risiko mit sich bringt, dass der Domain-Name implizit dem Beschwerdeführer zugeordnet wird. [...] Unter Berücksichtigung dessen, dass der Beschwerdeführer Debian auf seiner Homepage prominent als ›Gemeinschaft‹ und nicht nur als ein Betriebssystem beschreibt, liegt die Annahme nahe, dass der [.community-] Suffix zu einer Website führt, die [von Debian] betrieben oder unterstützt wird. Der angefochtene Domain-Name enthält keine kritisierenden oder anderen Bestandteile, die dazu führen, diesen Eindruck zu vermeiden oder zu bestätigen.

Außerdem stellte das Gremium fest:

Die Belege, die der Beschwerdeführer eingereicht hat, zeigen, dass einige Einträge die DEBIAN-Marke mit Informationen über einen anrüchigen Sex-Kult, bekannte Sexualstraftäter und Versklavung von Frauen in Verbindung bringen, desweiteren enthält ein Beitrag Bilder einer Brandmarkierung, mutmaßlich im Genitalbereich des Opfers. Der Übergang zwischen den Informationen zum Beschwerdeführer zu dieser Art von Inhalten ist arrangiert und der Umfang der Inhalte ist nicht zufällig. Aus Sicht des Gremiums sind diese Beiträge absichtlich so angeordnet, dass sie einen Zusammenhang zwischen der DEBIAN-Marke und den anstößigen Vorgängen auf dieser Website implizieren und die Marke so schädigen.

… und kam zu dem Schluss, dass:

Nichts im Debian-Sozialvertrag oder sonst irgendwo deutet darauf hin, dass der Beschwerdeführer jemals dieser Art von Marken-Assoziationen zugestimmt hat, die der Antragsgegner auf seiner Website veröffentlicht. Der Antragsgegner weist zwar darauf hin, dass die DEBIAN-Marke lediglich im Bezug auf Software registriert ist. Die Beiträge greifen jedoch Mitglieder des Beschwerdeführers an, die DEBIAN-Software herstellen (statt der Software selbst), und nutzen die Marke in Verbindung mit dem strittigen Domain-Namen in einer Art und Weise, die absichtlich falsche Assoziationen mit der Marke selbst entstehen lässt.

Debian ist darauf bedacht, dass seine Handelsmarken gemäß der Handelsmarkenrichtlinie verwendet werden und wird auch weiterhin Gegenschritte unternehmen, wenn die Richtlinie verletzt wird.

Der Inhalt von debian.community wurde jetzt mit einer Seite ersetzt, welche die Situation erklärt und weitere Fragen beantwortet.

Die volle Entscheidung des WIPO ist (auf Englisch) nachzulesen unter: https://www.wipo.int/amc/en/domains/search/case.jsp?case_id=58273

Über Debian

Das Debian-Projekt ist ein Zusammenschluss von Entwicklern Freier Software, die ihre Zeit und Bemühungen einbringen, das vollständig freie Betriebssystem Debian zu erschaffen.

Kontaktinformationen

Weitere Informationen bekommen Sie auf der Debian-Website unter https://www.debian.org/ oder per Mail (auf Englisch) an: <press@debian.org>.